Der Notartermin ist der formale Höhepunkt jedes Immobilienverkaufs – doch wer unvorbereitet erscheint, riskiert eine Verschiebung um Wochen. Welche Unterlagen tatsächlich vorliegen müssen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, folgt aber einem klaren Muster.
Diese Unterlagen sollten vor dem Termin vorliegen
Der Notar prüft beim Termin vor allem die Identität der Beteiligten, die Eigentumsverhältnisse und die Finanzierungsbestätigung der Käuferseite. Fehlt eines dieser Dokumente, kann die Beurkundung nicht wie geplant stattfinden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
- Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer) aller Beteiligten
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Finanzierungsbestätigung der Käuferbank
- Ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Dritte
- Nachweis über bestehende Grundschulden oder deren Löschung
Warum Vollmachten oft der Engpass sind
Besonders bei Erbengemeinschaften oder Verkäufen aus dem Ausland fehlt häufig die notariell beglaubigte Vollmacht – ein einfaches Schreiben reicht hier nicht aus. Wird das übersehen, verzögert sich der Termin regelmäßig um mehrere Wochen.
Die meisten Verzögerungen beim Notartermin entstehen nicht durch den Notar – sondern durch fehlende Unterlagen, die man früh genug hätte anfordern können.
Unsere Empfehlung
Wir stellen die notwendigen Unterlagen bereits während der Verkaufsvorbereitung zusammen und stimmen den Termin direkt mit dem Notariat ab – damit am Tag der Beurkundung alles reibungslos abläuft.